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AKTUELLES

Dr. Alexander Friedmann-Preis 2011 für ANKYRA, Zentrum für interkulturelle Psychotherapie in Tirol

Am 24. November wurde ANKYRA, eine Organisation des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Innsbruck, mit dem Dr. Alexander Friedmann Preis ausgezeichnet. Mit dem Preis, der mit 10.000 Euro dotiert ist und von privater Seite gestiftet wird, will ESRA Organisationen und Menschen würdigen, die – meist unbemerkt von der Öffentlichkeit – traumatisierte Flüchtlinge und MigrantInnen unterstützen.

Bericht


Wichtige Information über den Anspruch auf die Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit

Achtung: Die Antragsfrist endet am 31.12.2011!

Am 20. Juli 2011 hat die deutsche Bundesregierung eine neue Richtlinie über die Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit beschlossen:

  1. Der Anspruch auf die Anerkennungsleistung in Höhe von einmalig € 2000,-- besteht nun unabhängig von der Auszahlung einer „Ghettorente“.
  2. Als Schlussfrist für die Beantragung der Anerkennungsleistung wurde der 31. 12. 2011 festgesetzt. Danach ist ein Antrag auf die Anerkennungsleistung nicht mehr möglich.

Die neue Richtlinie bedeutet, dass nun auch BezieherInnen einer „Ghettorente“ Anspruch auf die Anerkennungsleistung haben.

Wenn Sie bereits einen Antrag auf die Anerkennungsleistung gestellt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Das deutsche Bundesamt für offene Vermögensfragen prüft von Amts wegen frühere, nicht bewilligte Anträge. Wer die Anerkennungsleistung wegen des Bezuges einer „Ghettorente“ zurückzahlen musste, bekommt das Geld zurückerstattet.

Wenn Sie bisher noch keinen Antrag auf die Anerkennungsleistung gestellt haben, zum Beispiel, weil Sie schon eine Ghettorente beziehen, dann haben Sie die Möglichkeit, noch bis zum 31.12.2011 einen Antrag zu stellen. Bitte senden Sie den Antrag an folgende Adresse:

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
D – 53221 Bonn

Für nähere Informationen kontaktieren Sie:
ESRA, Tel: 01-214 90 14
oder:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Tel: 0049-22899 70 30 1324

Antragsformulare erhalten Sie in ESRA oder direkt auf der Homepage www.badv.bund.de


ESRA Hotline
gegen Gewalt in der Familie
Tel. 212 55 18

WAS: Telefonische Beratung - vertraulich und anonym
WANN:  Montag, Dienstag und Donnerstag
von 10.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr

ANGEBOT – HILFE FÜR:

  • Frauen, die familiäre Gewalt erleben/erlebt haben und deren Kinder.
  • Bezugspersonen aus dem privaten und sozialen Umfeld  betroffener Frauen, die helfen möchten

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