Wichtige Information über den Anspruch auf die Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Achtung: Die Antragsfrist endet am 31.12.2011!
Am 20. Juli 2011 hat die deutsche Bundesregierung eine neue Richtlinie über die Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit beschlossen:
- Der Anspruch auf die Anerkennungsleistung in Höhe von einmalig € 2000,-- besteht nun unabhängig von der Auszahlung einer „Ghettorente“.
- Als Schlussfrist für die Beantragung der Anerkennungsleistung wurde der 31. 12. 2011 festgesetzt. Danach ist ein Antrag auf die Anerkennungsleistung nicht mehr möglich.
Die neue Richtlinie bedeutet, dass nun auch BezieherInnen einer „Ghettorente“ Anspruch auf die Anerkennungsleistung haben.
Wenn Sie bereits einen Antrag auf die Anerkennungsleistung gestellt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Das deutsche Bundesamt für offene Vermögensfragen prüft von Amts wegen frühere, nicht bewilligte Anträge. Wer die Anerkennungsleistung wegen des Bezuges einer „Ghettorente“ zurückzahlen musste, bekommt das Geld zurückerstattet.
Wenn Sie bisher noch keinen Antrag auf die Anerkennungsleistung gestellt haben, zum Beispiel, weil Sie schon eine Ghettorente beziehen, dann haben Sie die Möglichkeit, noch bis zum 31.12.2011 einen Antrag zu stellen. Bitte senden Sie den Antrag an folgende Adresse:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen D – 53221 Bonn
Für nähere Informationen kontaktieren Sie: ESRA, Tel: 01-214 90 14 oder: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Tel: 0049-22899 70 30 1324
Antragsformulare erhalten Sie in ESRA oder direkt auf der Homepage www.badv.bund.de
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